General Terms & Conditions

Lieber Reisegast!

Veranstalter der hier angebotenen Reisen ist die LUXAIR Société Luxembourgeoise de Navigation Aérienne S.A., vertreten durch den Vorstand, im Folgenden „LUXAIR“ genannt.

Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und LUXAIR als Reiseveranstalter, weshalb wir Sie bitten, sie unbedingt zu lesen

1. Abschluss des Reisevertrags:

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie LUXAIR auf der Grundlage unserer Angebote den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.

1.2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haften Sie neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für Ihre eigenen, sofern Sie dies ausdrücklich und gesondert erklärt haben. Der Anmeldende verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden Personen wahrheitsgemäß anzugeben (insbesondere das Alter mitreisender Kinder).

1.3. Der Reisevertrag kommt sofort durch die gebuchte Reservierung zustande. Hiervon werden Sie durch unsere schriftliche Reisebestätigung informiert.

1.4. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an das wir drei Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt dann zu Stande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises möglich ist.

2. Bezahlung:

2.1. Innerhalb einer Woche nach Zugang unserer Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist drei Wochen vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.

2.2. Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt zu Stande (z.B. „Book & Fly“), sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reiseunterlagen verpflichtet.

2.3. Mit der schriftlichen Reisebestätigung bzw. den Reiseunterlagen erhalten Sie einen Sicherungsschein. Mit diesem Sicherungsschein sind Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen und die notwendigen Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den Sicherungsgeber. Zur Aushändigung des Sicherungsscheins sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der Reisepreis 77,- EUR nicht übersteigt.

2.4. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt wird, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und sind berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

3. Leistungen – Preise:

3.1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen auf unseren Internetseiten sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform.

3.3. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet (je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer) zu den angegebenen Abreise- und Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt.

4. Leistungs- und Preisänderungen:

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrags sind für den Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren, Einführung lokaler Steuern oder der für die Reise geltenden Wechselkurse möglich, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie umgehend, spätestens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt darüber informieren. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht zulässig.

4.3. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreise oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, gleichwertigen Reise aus unserem Angebot zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt unserer Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden – Ersatzperson:

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam.

5.2. Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung Ihnen spätestens 33 Tage vor Abreise zugegangen ist. Bei Buchungen welche zwischen dem 33. und dem 30. Tag vor Reiseantritt getätigt werden, ist die gebührenfreie Stornierungsfrist degressiv gestaffelt. Die im Reisepreis enthaltene Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten gemäss den hierzu geltenden Bedingungen bis zu einem regelmässig pauschalierten Selbstbehalt von 50,- EUR pro Person welcher nicht erstattet wird.

Bei einem späteren Rücktritt haben wir das Recht, eine angemessene Entschädigung für unsere Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Hierfür erheben wir unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und einer gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung in der Regel folgende Rücktrittspauschalen:

Pauschalreisen und Nur-Flug Buchungen:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises

  • ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises

  • ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

  • ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises

  • ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises

  • ab 2. Tag bis vor Reisebeginn oder bei nicht Nichterscheinen 90% des Reisepreises

 

  • bis 46 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises

  • ab 45. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises

  • ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

  • ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises

  • ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises

  • ab 2. Tag bis vor Reisebeginn oder bei nicht Nichterscheinen 100% des Reisepreises

 

  • bis 31. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises

  • ab 30. Tag bis 16. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

  • ab 15. Tag bis 6. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises

  • ab 5. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises

 

5.3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus oder einen Mietwagen gebucht haben, führt der Rücktritt eines der Teilnehmer unabhängig von den anfallenden Stornogebühren zu einem höheren Einzelpreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer.

5.4 Wenn eine Ersatzperson an die Stelle eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt, für die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr von 25,- (bei Kreuzfahrten 50,-) je Person zu verlangen. Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.5 Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Beförderungsmittels vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt 25,- (bei Kreuzfahrten 50,-) pro Buchung. Es kann nur auf solche Reiseleistungen umgebucht werden, welche in der selben Produktlinie enthalten sind. Spätere Umbuchungen (z.B. bei „Book & Fly“) sind nur durch Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:

 

 

1. Reiserücktrittskosten (Selbstbehalt 50,- EUR pro Person und Umbuchungsgebühr ausgeschlossen); diese sind nicht Bestandteil des Versicherungspaketes von „Happy Summer“

2. Gepäck:

  • 1- 8 Versicherungstage 1.500,- EUR (Happy Summer 1.250,- EUR)

3. Reiseunfall

  • mit Todesfolge 5.000,- EUR

  • andauernder Totalinvalidität 7.500,- EUR

  • Kosten des behandelnden Arztes und Kosten der Krankenhausbehandlung bei Unfall und/oder Krankheit 6.000,- EUR

4. Kosten bei Such- und/oder Rettungsaktion 2.000,- EUR

5. Rechtsschutz 1.250,- EUR

6. Vorschussleistung für Strafkaution 12500,- EUR

7. Hilfeleistungen (Inter Partner Assistance).

Den Umfang der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte der Abschrift der ausführlichen Bedingungen, die der Reisebestätigung beiliegt und auf unserer Internetseite www.luxair.lu veröffentlicht ist, von wo aus Sie sich auch eine Kopie downloaden können.

 

11.3. Alle Ansprüche sind unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg geltend zu machen (bitte entnehmen Sie die Referenzen der Kontakperson den ausführlichen Bedingungen oder Ihren Reisedokumenten). Sollte Ihnen der Umfang der Versicherung ungenügend erscheinen, raten wir zum Abschluss einer Zusatzversicherung.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen:

12.1. Wir stehen dafür ein, Angehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Gesundheitsvorschriften sowie über Visa- und Passvorschriften rechtzeitig vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf unseren Internetseiten und in Ihren Reiseunterlagen finden Sie wesentliche Informationen über die einzuhaltenden Formalitäten.

12.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

13. Allgemeines:

13.1. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht.

13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Angaben verlieren diejenigen Angaben über gleichlautende Reiseziele und Termine aus den vorherigen Veröffentlichungen ihre Gültigkeit.

13.3. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.4. Angaben, welche zur Buchung einer Reise eingeholt werden, stammen auschliesslich aus den freiwilligen Angaben von persönlichen Daten. Sie werden nicht an kommerzielle Gesellschaften oder Organisationen übermittelt. Gemäss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben Sie das Recht auf Zugriff zu den Informationen, welche Sie betreffen, und das Recht, ungenaue Informationen richtig zu stellen. Sollten Sie diese Rechte beanspruchen wollen, bitten wir Sie, die juristische Abteilung der Luxair S. A., Société Luxembourgeoise de Navigation Aérienne L-2987 Luxembourg, Flughafen Luxemburg, zu kontaktieren.

14. Gerichtsstand:

14.1. Sie können uns an unserem Sitz in Luxemburg verklagen; falls wir gezwungen sind, gegen einen Reiseteilnehmer zu klagen, ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend, es sei denn, dieser ist Vollkaufmann oder hat nach Abschluss des Reisevertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt. In diesem Fall ist der Sitz von LUXAIR in Luxemburg Gerichtsstand.

14.2. Falls wir gezwungen sind, gegen einen Reiseteilnehmer zu klagen, ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers Gerichtsstand, es sei denn, der Reisevertrag wurde im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Reiseteilnehmers abgeschlossen.

14.3. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Reiseteilnehmern unterliegen deutschem Recht.

Reiseveranstalter:

LUXAIR S.A.
L-2987 LUXEMBOURG
Tel. 2456-4255
Fax 2456-4605

R.C. Luxembourg B 4109
Internet: www.luxair.lu.

6.1. Wir sind berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Hiervon werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall unverzüglich erstattet.

6.2. Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht durchführbar, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis vier Wochen vor Beginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Hierzu sind wir allerdings nur berechtigt, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten haben und dies nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich den gezahlten Reisepreis.

7. Höhere Gewalt:

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Parteien den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt insbesondere in den Fällen von Krieg, inneren Unruhen und bei Naturkatastrophen vor.

8. Gewährleistung:

8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

8.2. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie – in Ihrem eigenen Interesse am besten schriftlich – den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

8.3. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben.

8.4. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Sollte diese wider Erwarten ebenfalls nicht erreichbar sein, so wenden Sie sich bitte direkt an uns: LUXAIR S.A:, Aéroport de Luxembourg, R.C. Luxembourg B 4109, L-2987 Luxembourg, Tel. 2456-4617, Fax 2456-4239. Im Falle einer Buchung „Book & Fly“ schicken Sie Ihre Mängelanzeige bitte ebenfalls direkt an uns.

9. Haftung:

9.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

9.2. Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir pro Reiseteilnehmer bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.

9.3. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, usw.), und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

9.4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung richtet sich unsere Haftung als Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Montrealer Abkommens und dem Zusatzabkommen von Guadalajara, soweit diese Bestimmungen durch das Montrealer Abkommen nicht verdrängt werden. Im übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung, auf die wir den Reiseteilnehmer durch Vorlage dieser Bedingungen ausdrücklich hinweisen.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

10.1. Vertragliche Ansprüche gegen uns müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende – in Ihrem eigenen Interesse möglichst schriftlich – uns gegenüber geltend machen (LUXAIR S.A., Aéroport de Luxembourg, L-2987 Luxembourg R.C. Luxembourg B 4109). Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Hiervon nicht erfasst werden Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

10.2. Sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise zustehen, verjähren in einem Jahr ab Reiseende.

10.3. Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10.4. Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers aus dem Reisevertrag an Mitreisende oder Dritte ist nicht wirksam.

11. Versicherungen:

11.1. Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseversicherung.

11.2. Für Pauschalreisen (Ausnahme: Nur Flug Buchungen, Nur Hotel Buchungen sowie Book & Fly), haben wir bei der Versicherungsgesellschaft

AXA Assurances Luxembourg
7, rue de la Chapelle
L-1325 Luxembourg

ein Reiseversicherungs-Paket abgeschlossen für nachstehende Risiken bis zu folgenden Höchstbeträgen:

Bei unserem Produkt „Book & Fly“ werden im Falle eines Reiserücktritts 100% des Reisepreises berechnet. Hier empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. 

Kreuzfahrten:

Reisen mit angegebener Mindestteilnehmerzahl:

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